Unabhängig, transparent, interdisziplinär

Dr. med. Klaus Theodor Körner

Medizinische Gutachten werden für Richter/Gerichte, Berufsgenossenschaften, Versicherungen, gesetzliche Krankenversicherungen, Tagegeldversicherungen, Privatpersonen, Rechtsanwälte usw. erstellt.
 
Entscheidungen sind von Gerichten, Leistungsträgern und Anspruchsstellern zu treffen. Nur durch Mitwirkung des Sachverständigen ist zu einem tragfähigen Ergebnis zu gelangen, weshalb medizinische Gutachten die unverzichtbare Basis für Entscheidungen sind.

Medizinische Gutachten sollten unabhängig, transparent, neutral und interdisziplinär erstellt werden.
 
Gesetze, Verordnungen, Anhaltspunkte, Versicherungsbedingungen lehnen an Tatbestände an, welche durch Krankheit, Gebrechen, Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit, Funktionsbeeinträchtigungen, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Grad der Behinderung usw. geprägt sind.
 
Die Erstellung eines Gutachtens erfordert nicht nur medizinische Kenntnisse und fachärztliche Erfahrung, sondern auch ein breites Spektrum an rechtlichem Wissen, da die relevanten Rechtsbegriffe, Bedingungen der Auftrags-institutionen, Interpretation der Rechtsprechung, rechtliche Ansprüche, Leistungen und Maßnahmen sowie die Maßstäbe, welche die Rechtsordnung und Rechtsprechung fordern, zu beachten sind, da die einzelnen/jeweiligen Rechtsgebiete und Rechtslehre unterschiedliche Maßstäbe für die Beurteilung des ursächlichen Zusammenhangs entwickelt haben.

Die verschiedenen Bedingungen/Kausalitätslehren sind bei der Gutachtenerstellung exakt zu beachten, um nicht der Gefahr zu erliegen, die Begriffe und unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäbe zu verwechseln sowie unzutreffend einzusetzen.
 
Für die Erstellung eines medizinischen Gutachtens ist es von besonderer Bedeutung, dass der gutachterlich tätige Arzt diese Unterschiede in den zugrundeliegenden Gutachtenaufträgen berücksichtigt, um seine Beurteilung ausschließlich nach, den für das jeweilige Rechtsgebiet (z. B. Strafrecht, Zivilrecht, Entschädigungsrecht, Sozialrecht usw.) maßgebenden Kausalitätsbegriffen und –maßstäben auszurichten.
 
Gerade das Thema "Qualität und Neutralität des Gutachters" rückt immer stärker in den Fokus. Sowohl der Auftraggeber als auch der zu Begutachtende haben das Recht auf Gewährleistung einer hohen Qualität der Gutachtenerstellung und sollten beachten, dass Qualität und Wirtschaftlichkeit zwei Seiten ein und derselben Medaille sind. Dr. Körner strebt stets die Optimierung der Gutachtenerstellung sowohl im Sinne des Leistungserbringers als auch des Leistungsempfängers an.

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